Regiestelle ALG II

Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung sind ein arbeitsmarktpolitisches Instrument der Eingliederung für erwerbsfähige Hilfebedürftige [nach § 16 Abs. 3 Satz des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch - Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II)]. Die Bundesregierung bezeichnet diese Arbeitsgelegenheiten als Zusatzjobs; hiervon abweichend, aber inhaltlich irreführend, findet in der Öffentlichkeit häufig auch der Begriff "Ein-Euro-Jobs" Anwendung.

Zusatzjobs sowie alle weiteren arbeitsmarktpolitischen Instrumente nach dem SGB II sollen gemäß § 1 Abs. SGB II u.a. dazu beitragen, dass erwerbsfähige Hilfebedürftige ihren Lebensunterhalt unabhängig von der Grundsicherung aus eigenen Mitteln und Kräften bestreiten können.

Nach Auffassung der Bundesregierung ist die öffentlich geförderte Beschäftigung und sind auch die Zusatzjobs nur die letzte Alternative zur Überwindung von Arbeitslosigkeit und insbesondere nachrangig gegenüber Vermittlung in Arbeit oder Ausbildung, Qualifizierung und anderen Instrumenten zur Eingliederung.

Dabei ist zu berücksichtigen, dass Zusatzjobs in erster Linie nicht der direkten Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt, sondern dem Erhalt und der Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen dienen.